Freiheit, Würde, Lebensschutz

In dieser Woche haben viele Menschen in diesem Land über Sterbewünsche, Suizidprävention und assistierten Suizid diskutiert – endlich auch im Deutschen Bundestag. Es war eine gute und wichtige Woche, finde ich. Denn in Kürze beginnt das lang erwartete Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Suizid-Assistenz. Ich setze mich dabei für eine Regelung ein, die dem Schutz des Lebens dient und zugleich die Selbstbestimmung achtet.

Tabuthema Suizid: Einer neue Regelung für das Recht auf einen Assistierten Suizid muss ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention vorgeschaltet werden. Foto: epd-bild/Andreas Fischer

Die Auseinandersetzung mit der Frage, wie in unserem Land gestorben wird, ist ein roter Faden in meiner Berufsbiografie. Als Klinikseelsorger habe ich in der Bundesrepublik der ’80er- und ’90er-Jahre noch erlebt, wie im Krankenhaus der Tod häufig nur als Niederlage der behandelnden Ärzte empfunden wurde.

Diffuse Ängste

Sterbende und ihre Angehörigen fanden in der Klinik buchstäblich keinen Raum für einen Abschied in Würde. Die Hospizbewegung war noch jung, Palliativmedizin ein Orchideenfach und in den Kirchen waberte angesichts von Hospizgründungen, wie unserer in Düsseldorf, noch eine diffuse Angst vor “Sterbekliniken” in diakonischer Trägerschaft durch die Diskussionen.

Damals wie heute – bei jedem Nachdenken über Hilfen beim Sterben – meldet sich die Erinnerung und das berechtigte Entsetzen über die Patientenmorde während der Nazidiktatur. Das aus diesem Entsetzen nachhallende “Nie wieder!” schwingt auch in jeder Debatte über jede Form von Suizid-Assistenz nach: Es gibt kein unwertes Leben und es darf in Deutschland nie wieder Diskussionen über unwertes Leben geben.

Die Würde jedes Menschen ist und bleibt unantastbar. Egal wie alt, krank, eingeschränkt oder hilfsbedürftig ein Mensch ist – niemand darf ihm oder ihr das Recht auf Leben streitig machen. So garantiert es – Gott sei Dank – unsere Verfassung.

Unantastbare Würde

Die vornehme und anspruchsvolle Aufgabe des Staates bei der Sicherung und Gewährung des Lebensschutzes – wir reden hier auch über Geld und Ressourcen – hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vor gut zwei Jahren deutlich unterstrichen. Und es gehört nun zu den vornehmsten Pflichten des Gesetzgebers, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die dafür Sorge tragen.

Mit diesen anspruchsvollen Aufgabenstellungen im Gepäck haben die Abgeordneten im Bundestag in dieser Woche eine erste Orientierungsdebatte über eine mögliche gesetzliche Regelung des Rechts auf eine Beihilfe zur Selbsttötung geführt.

Einig waren sich alle Redner:innen darin, dass wir einen neuen rechtlichen Rahmen brauchen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 entschieden hat, das bisherige Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe zu kippen, um das Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf das eigene Sterben zu schützen. Denn seit diesem Urteilsspruch können Sterbehilfeorganisationen schalten und walten, ohne gesetzlich kontrolliert zu werden.

Gut, dass das Parlament noch vor der Sommerpause den Einstieg in das Gesetzgebungsverfahren plant. Ich habe diese Orientierungsdebatte der Abgeordneten am Mittwoch auf der Besuchertribüne des Bundestages mitverfolgt.

Leidenschaftlich kontrovers

Auch in Kirche und Diakonie haben wir in den vergangenen zwei Jahren die hochkomplexe, sensible Materie monatelang leidenschaftlich, kontrovers und sehr differenziert diskutiert: Was bedeutet ein Recht auf Suizidassistenz in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Diakonie – in der Jugendhilfe, der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, mit kranken, pflegebedürftigen, sehr alten Menschen, mit Menschen in Notlagen?

Was bedeutet es für Menschen, die in diesen Einrichtungen und Diensten arbeiten oder sie leiten? Mit welchen Auswirkungen für Mitbewohner:innen, für An- und Zugehörige,  ist zu rechnen, wenn sie damit konfrontiert werden, dass ein naher Mensch Hilfe beim Sterben wünscht? Diese Fragen lösen zu recht bei allen Beteiligten ein Ringen um die richtigen Antworten aus!

Die Nerven lagen manchmal blank in dieser Debatte. Emotional war es. Aber mindestens genauso oft haben wir miteinander Sternstunden des differenzierten Gesprächs erlebt. Die Debatte hat unsere innverbandliche Gesprächskultur auf die Probe gestellt und zugleich sehr verbessert. Ich habe mich über die breite Beteiligung quer durch alle Berufsgruppen und Hierarchie-Ebenen in digitalen Kamingesprächen und vielen Diskussionen überall im Land sehr gefreut. Mit diesen Eindrücken im Hinterkopf bin ich in den Bundestag gefahren.

Die Debatte im Parlament war – bis auf wenige Ausnahmen – eher unaufgeregt, besonnen, ohne große inhaltliche oder emotionale Überraschungen. Die drei bislang vorliegenden Gesetzes-Entwürfe wurden routiniert besprochen. Die Redezeiten waren eng begrenzt, Zwischeninterventionen mit Rede und Gegenrede waren im Vorfeld ausgeschlossen worden. Auf Pathos oder Empörung wurde weitgehend verzichtet.

Gutes Signal

Das mag irritieren, aber ich lese es eigentlich als ein gutes Zeichen – für den grundsätzlichen Konsens über den hohen Wert der Menschenwürde und der herausragenden Bedeutung des Schutzes des Lebens. Es besteht höchstrichterlich angemahnter Regelungsbedarf und dem wird sachlich begegnet. Ein gutes Signal in Zeiten, in denen die Demokratie von innen und außen angegriffen wird. Ebenfalls wichtig und richtig: Der Fraktionszwang wurde in diesem Gesetzgebungsverfahren aufgehoben – die Abgeordneten sollen ganz frei ihrem Gewissen folgen.

Einen Tag nach dieser öffentlichen Debatte haben wir – die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Dr. h.c. Annette Kurschuss und ich – die Abgeordneten zu einem öffentlichen parlamentarischen Abend in die Friedrichstadtkirche an den Gendarmenmarkt eingeladen. Sein Thema: “Suizidprävention gesetzlich verankern – Suizidassistenz sorgfältig regeln”.

Podium bei Parlamentarischem Abend
Podium beim Parlamentarischen Abend (v.l): Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, MdB Ansgar Heveling (CDU), EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus, MdB Helge Lindh (SPD), Corinna Buschow (Moderation). Foto: Diakonie/Katja von Damaros

Suizidprävention sichern

Prof. Dr. Barbara Schneider, Chefärztin an der LVR-Klinik in Köln und Vorsitzende des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland, hat uns alle an diesem Abend noch einmal sehr überzeugt, dass v o r einer konkreten Regelung der komplexen rechtlichen und fachlichen Fragen bei der Suizidassistenz zuerst ein Präventionsgesetz vom Bundestag verabschiedet werden sollte, das Menschen in suizidalen oder psychischen Krisen den Zugang zu schneller und kompetenter Hilfe sichert.

Es muss zuerst alles getan werden, um vermeidbare Suizide auch wirklich zu vermeiden! Hilferufe, etwa von jungen Menschen in Krisen, müssen schnell erkannt und richtig behandelt werden können. Dazu haben wir unser Forderungspapier  eingebracht und viel Zustimmung von den Parlamentarier:innen erfahren.

An demselben Abend haben wir auch die neue Orientierungshilfe der Diakonie zum Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz  vorgestellt. Sie ist das Ergebnis des monatelangen innerverbandlichen Konsultationsprozesses zum assistierten Suizid und lädt Begleitende, Beratende, Versorgende und Leitende in Diensten und Einrichtungen der Diakonie zum Reflektieren der eigenen Haltung in dieser Frage ein. Lesenswert ist sie für alle, die sich eine Meinung bilden möchten.

Diakonie mit anderen

Gerne haben wir diese Orientierungshilfe auch den Abgeordneten mit auf den Weg gegeben, verbunden mit der Hoffnung, dass sie neben den vielen anstehenden Gesprächen informierend und differenzierend zur Meinungsbildung im parlamentarischen und zivilgesellschaftlichen Prozess beitragen wird. Denn natürlich kann man in der ethisch schwierigen Frage des assistierten Suizids zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Allemal in einer pluralistischen Gesellschaft. Auch das ist “Diakonie mit anderen”.

Wichtig ist mir, dass am Ende der zivilgesellschaftlichen und parlamentarischen Debatten eine Gesetzgebung steht, die sowohl eine hohe Einzelfallgerechtigkeit ermöglicht und sehr differenziert mit dem Thema Suizidassistenz umgeht als auch klar für Suizid-Prävention und eine mitmenschliche “Sorgekultur” eintritt.

Das ist anspruchsvoll. Das heißt auch, verlässliche, durchfinanzierte Strukturen zu schaffen, in denen Menschen in seelischer und physischer Not mit Sterbewunsch verlässlich Hilfe finden. Denn diese Menschen bilden die ganz große Mehrheit – das hat Professorin Schneider mit Zahlen und Fakten eindrucksvoll belegt. Diese Menschen brauchen keine Suizidassistenz: Sie brauchen Hilfe zum Leben.

Nur ein Gemeinwesen, in dem für eine solche Präventions- und Sorgekultur echtes Geld in die Hand genommen wird, um Menschen in verzweifelten Situationen zurück ins Leben begleiten zu können, bleibt ein sicherer Ort für die wenigen, die trotz bester palliativer Versorgung, psychologischer und seelsorgerlicher Begleitung ihr Leben beenden möchten.

Liebe und Respekt

Um es noch einmal klar festzuhalten: Selbstverständlich wollen und werden wir uns als Diakonie nicht aktiv an der Handlung eines assistierten Suizids beteiligen. Aber: Wir begleiten alle Menschen und bleiben in Beziehung. Eine solche reflektierte, begleitende und dialogische Haltung passt zu einer Diakonie, die ihren Ort bei den Menschen hat – mit Liebe und Respekt.

Ich freue mich darüber, dass sich am Mittwoch auch im Bundestag ein breiter Konsens abgezeichnet hat, dass jede denkbare gesetzliche Regelung zur Suizidassistenz dringend und zuerst in ein Suizidpräventionsgesetz eingebettet werden muss. Auch der Ausbau von flächendeckender palliativmedizinischer und hospizlicher Versorgung wurde angemahnt.

Viel gewonnen

Wenn ein hoffentlich mit der nötigen Sorgfalt und Zeit erarbeiteter konsensfähiger Gesetzesentwurf diese Richtung nimmt, wenn der Regelung des assistierten Suizids ein Suizidpräventionsgesetz vorangestellt wird, wie Diakonie und EKD es mit anderen  Wohlfahrtsverbänden und medizinischen Fachorganisationen fordern, hätten wir viel gewonnen: Für die Freiheit und die Würde und für das schützenswerte Leben und Sterben der Menschen in unserem Land.

 

4 Gedanken zu „Freiheit, Würde, Lebensschutz“

  1. „Denn seit diesem Urteilsspruch können Sterbehilfeorganisationen schalten und walten, ohne gesetzlich kontrolliert zu werden.”

    So einfach ist es doch nicht. In einer Stellungnahme zur Neuregelung der Suizidassistenz der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. [1] heißt es zur aktuellen Rechtslage (§§ 212, 222 StGB):

    „Diese verfassungskonforme Strafrechtslage schützt die vulnerablen Menschen ausreichend und gewährt zugleich das Grundrecht auf Suizid und Annahme von Suizidhilfe, wie dies das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Diese Rechtslage bedroht jegliche rechtswidrige Suizidhilfe mit hohen Freiheitsstrafen, egal ob sie durch ärztliche Behandler, geschäftsmäßige Suizidhelfer jeglicher Organisationsstruktur oder z. B. durch
    Familienangehörige oder sonstige Personen geleistet wird.”

    Meines Wissens führt die Kriminalpolizei bei jedem einzelnen assistierten Suizid in Deutschland ein Ermittlungsverfahren durch, um zu klären, ob die Suizidhilfe möglicherweise rechtswidrig war. Offensichtlich gehen Suizidhelfer ein gewisses Risiko ein.

    „Es muss zuerst alles getan werden, um vermeidbare Suizide auch wirklich zu vermeiden!”

    Ihre „Orientierungshilfe” vermittelt den Eindruck, dass Menschen, die sich ohne Assistenz töten möchten, eher zu pathologisieren und zu psychiatrisieren bzw. wie kleine Kinder zu behandeln wären, wohingegen Menschen, die sich mit Assistenz töten möchten, eher „für voll zu nehmen” seien. Bedenken Sie, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt keinen Unterschied im Hinblick auf das Recht auf Suizid macht (2 BvR 2347/15 Leitsatz 1. b)). In dem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass Psychiatrie-Erfahrene – die sich nicht für ein Recht auf Suizid einsetzen – seit Jahren für die Abschaffung jeglichen psychiatrischen Zwangs, insb. der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung kämpfen [2].

    In der „Orientierungshilfe” heißt es (S. 10 Fußnote 2), der Begriff des Bilanzsuizids werde konsequent vermieden. Es handle sich um einen umstrittenen Begriff. Kernpunkt des Widerstreits sei bis heute, ob die Selbsttötung tatsächlich als Akt freier Willenshandlung verstanden werden könne. Das Bundesverfassungsgericht sagt hierzu unmissverständlich: „Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.” (Leitsatz 1. b)) Wie bereits erwähnt, betrifft dies Suizide mit und ohne Assistenz gleichermaßen.

    Quellen

    [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Suizidassistenz/Arbeitsgemeinschaft_Rechtsanwaelte_im_Medizinrecht_e.V._bf.pdf
    [2] https://bpe-online.de/presseerklaerung-gewaltfreie-psychiatrie/

    1. Sehr geehrter Felix D.,
      vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe Mühe mit Ihrem Freiheitsbegriff, der auf einem recht abstrakten Verständnis von Autonomie zu bestehen scheint. Freiheit, Selbstbestimmung und Verantwortung für die Gesellschaft, für die anderen Menschen, mit denen wir leben, sind zusammen zu denken. Das legt auch unsere Verfassung nahe. Der Schutz des Lebens und der Schutz der Freiheit verdienen es, ausbalanciert zu werden. Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 und den Gestaltungsauftrag umzusetzen hat, ist aufgefordert, genau das zu tun.
      Es ist ja keine „Meinung“, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen mit Suizidwünschen sich in einer schweren existenziellen Krise befindet oder psychisch erkrankt ist. Das hat nichts mit unfairer Pathologisierung zu tun, Dahinter stehen valide Daten: 70 Prozent derer, die einen Suizidversuch unternommen und überlebt haben, versuchen es kein zweites Mal. Sie beschreiben ihre Suizidalität im Rückblick als gerade nicht „freiverantwortlich“ oder „autonom“, sondern als eine Phase, in der sie „nicht sie selbst“ waren. Es ist nicht die „Orientierungshilfe“, die pathologisiert – sie versucht Schlüsse zu ziehen aus einer vorliegenden Datenlage. Sterbewünsche sind in den meisten Fällen volatil – also unstet und flüchtig. Menschen, die sie äußern, werden in ihrer Freiheit ernstgenommen, wenn man ihnen mit zugewandter Aufmerksamkeit begegnet, nicht durch eine Erfüllung ihres „Wunsches“.
      Ich teile aber die Angst vor Entmündigung und blende keineswegs aus, dass es freiheitsentziehende Psychatrie-Erfahrungen gibt, die als hoch bedrohlich erlebt werden. Aber ich lese den Protest gegen Zwangseinweisung nach Suizidversuch auch als klaren Aufruf, das Hilfesystem entscheidend zu verbessern – wozu ein Suizidpäventionsgesetz beitragen sollte. Ob wir uns hier einig sind?
      Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Lilie

  2. Freiheit, Würde, Lebensschutz – so ist dieser sehr wohl dankens- und lesenswerte Bericht überschrieben. Ich frage mich dabei immer:
    1. Freiheit? Um wessen Freiheit geht es hier eigentlich? Um die desjenigen, der sich ev. darin beschränkt sieht, seine moralische Haltung anderen nicht oktroyieren zu dürfen. Sein Recht von dem seiner Meinung nach Hilfsbedürftigen eingeschränkt sieht, ihm helfen zu dürfen oder gar von Staats wegen zu müssen? Oder, geht es um die individuelle Freiheit, sein Leben unter bestimmten Umständen selbstbestimmt und ohne äußeren (auch nicht Beraterdruck) beenden zu können – in dem Rahmen, wie ihn das BVerfG vernünftiger Weise umschrieben hat?
    2. Würde? Um wessen Würde und Selbstachtung geht es da eigentlich? Soll ein Dritter darüber bestimmen, wie ich das zu empfinden habe?
    3. Lebensschutz? Aber natürlich, ich schnalle mich im Auto gerne an. Auch wenn es vom Staat so verordnet ist. Aber als es kürzlich um staatliche verordneten Impfschutz in der Pandemie ging, lehnten den mindestens 25% der Bevölkerung für sich aber auch für den Gemeinwohlschutz Dritter schlicht ab. Jeder darf krank werden und daran sterben. Daran darf keiner gehindert werden. Richtig so, solange er mich nicht mit reinreißt. Beim Totsaufen ist das ja nicht viel anders oder wie beim riskanten Autofahren. Sind die alle jemals zu einem Psychotherapeuten geschickt worden, um sie auf ihre geistige Stabilität untersuchen zu lassen, ob sie das eigentlich dürften?
    Aber, klar andererseits, sollte ich in eine Situation geraten, in der es nicht mehr leicht ist, den Überblick auch für mein Leben zu behalten, dann wäre ich wohl hoch dankbar, wenn es jemanden gäbe, der mir zuhörte, einfach so. Von einem der keinem (beraterischen) Eigeninteresse verfolgt wie z. B. einem Moralverständnis, das nicht mein eigenes ist. Und da muss dann ja wohl deutlich unterschieden werden zwischen denjenigen, die krankhaft psychisch instabil sind, denjenigen mit akuten Sorgen wie Liebeskummer und denjenigen, die bedingt durch ihre Erkrankung oder auch wegen fortgeschrittenen Alters keine Aussichten für ein nach ihrem Verständnis noch erträgliches Leben für sich sehen bzw. erwarten können. Bei Letzteren sind das keine spontane Entscheidungen, sondern ganz im Gegenteil lange gereifte Entschlüsse. Für diese Gruppe Sterbewilliger sind solche Debatten wie gerade wieder im Bundestag ein Affront verständnisloser Menschen, die keine Ahnung davon haben, wovon sie reden. Reiner Horror.
    Warum schreibe ich so darüber? Nun, ich bin seit vielen Jahren ein solcher “Zuhörer” und wahrscheinlich auch Verhinderer spontaner Suizide. Insofern kein Problem mit Suizidprävention. Da sollten sich alle Begeisterten in Neuseeland mal die großen Aktionsprogramme und deren Erfolge ansehen. Und dennoch, erst kürzlich wurde dort parallele dazu ein Sterbehilfegesetz beschlossen.
    In Deutschland haben wir seit 2020 dazu einen vom BVerfG gesetzten und bislang sehr gut funktionieren Rahmen, an den sich sämtliche bekannten Organisationen, die sich hierzulande mit Sterbehilfe befassen, strikt halten. Ähnlich wie in der Schweiz. Wir brauchen kein Schutzgesetz aber vielleicht einmal eine direkte Diskussion zwischen den “Theoretikern und Moralisten in der Politik” und Vertretern einer etwas realeren Welt.

    1. Sehr geehrter Herr Gross,
      vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Ich teile Ihre Empfindsamkeit im Blick auf paternalistische Haltungen. Ich habe gleichzeitig einen anderen Begriff von Freiheit und von der vornehmsten Aufgabe des Staates, Menschenleben zu schützen. Als Diakonie-Präsident habe ich außerdem Gruppen aus der Bevölkerung im Blick, die auf besonderen Schutz angewiesen sind. Das alles balanciere ich beim Formulieren meiner Position zum assistierten Suizid anders, als Sie es tun. Freiheit, Selbstbestimmung und Verantwortung (nicht nur für die Schwachen) sind immer zusammen zu denken. Das legt auch unsere Verfassung nahe und das muss mitdenken, wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 und den Gestaltungsauftrag umzusetzen hat.
      Denn die Verbindung von Freiheit und Verantwortung ganz zu lösen, öffnet die Tür für eine Freiheit, die im Schulterschluss mit Rücksichtslosigkeit unterwegs ist. Auch jemand der freiverantwortlich zu der Entscheidung kommt, sein Leben beenden zu wollen, ist mit dieser Freiheit nicht alleine. Das muss eine gesetzliche Regelung berücksichtigen, es auszublenden halte ich für realitätsfern.
      Ich muss niemandem mein/ein moralisches Weltbild aufoktroyieren, wenn ich ernst nehme, dass unsere Verfassung dem Schutz des Lebens und somit der Stärkung des Lebenswillens einen sehr hohen Wert einräumt. Und das bedeutet eben auch, das gesellschaftliche Klima, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Lebenswillen wachsen kann. Dazu gehören, verlässliche Anlaufstellen, die dabei helfen, schwere Lebenskrisen zu überwinden.
      Ich werde ja nicht müde zu sagen, dass es für die einzelnen Menschen, deren Entschluss, ihr Leben mit Hilfe anderer beenden zu wollen, unumstößlich ist – obwohl ihnen beste therapeutische Beratungsangebote und palliative, hospizliche Begleitung in Aussicht gestellt wird –, möglich sein soll, das zu tun. Ich achte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Aber die Richter haben uns doch mit auf den Weg gegeben, dass ein Recht auf assistierten Suizid einen rechtlichen Rahmen braucht, in dem gewährleistet bleibt, dass jedes menschliche Leben sein in der Verfassung garantiertes Recht auf Leben behält.
      Die überwältigende Mehrheit der Menschen mit Sterbewünschen sind eben nicht freiverantwortlich unterwegs – das wissen Sie, genauso gut wie ich. Das ist eine durch Daten untermauerte Tatsache, keine moralisierende Meinung. Und derzeit lässt die Infrastruktur der Suizidprävention in Deutschland eben zu wünschen übrig. Ein Suizidpräventionsgesetz – das ist die Hoffnung – wird dabei helfen, diese Hilfestrukturen zu verbessern und das Sprechen über den Suizid zu enttabuisieren. So hoffe ich, dem realen Leben und Leiden gerechter zu werden.
      Ich wünsche Ihnen von Herzen Kraft für Ihre wichtige Arbeit in der Beratung!
      Freundliche Grüße, Ulrich Lilie

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