Naivität attestiert MdB Corinna Rüffer von Bündnis 90/Die Grünen der EKD. Und Behindertenfeindlichkeit. Das ist schon ein starkes Stück. Der Grund für ihre Polemik: Das Positionspapier zu den vorgeburtlichen Blut- und Gentests, den nichtinvasiven Pränataltests (NIPT), das wir in der Kammer für Öffentliche Verantwortung erarbeitet haben.
Wir empfehlen hier unter anderem die Tests auf Trisomie von den Krankenkassen finanzieren zu lassen. Vorausgesetzt, sie sind in eine psychosoziale, dem Lebensschutz verpflichtete Beratung eingebettet. Ich habe das mitberaten und stehe dazu. Unsere Position ist weder naiv, noch behindertenfeindlich. Im Gegenteil.
Für eine inklusive Gesellschaft
Die 44 Seiten des Positionspapiers stehen schließlich auf einem klaren Bekenntnis zu einer Gesellschaft, die die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mehr und mehr umsetzt. Der Gestaltung einer wirklich inklusiven Gesellschaft muss unser Hauptengagement gelten. Nur wer das Positionspapier in diesem Koordinatensystem der Teilhabe verortet, liest es richtig.
Kirche und Diakonie setzen sich mit ihrem christlichen Menschenbild für eine Gesellschaft ein, in der ein Kind mit Downsyndrom genauso willkommen ist, wie ein Kind mit einer musikalischen Hochbegabung. Für eine Gesellschaft, in der alle Eltern mit allen ihren gen-besonderen Kindern selbstverständlich jede Unterstützung bekommen, die sie benötigen. In der es selbstverständlich auch akzeptiert ist, auf Tests dieser Art zu verzichten.
Zur Wahrheit gehört auch: Wir arbeiten mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten an dieser Gesellschaft und es bleibt viel zu tun. Aber eine inklusive Gesellschaft ist das überzeugendste Argument und die beste Umgebung für ein Zusammenleben der Unterschiedlichen.
Falsche Wunschkinderwelt
Nun ist seit 2012 ein zugelassenes Diagnoseverfahren auf dem Markt, mit dem Schwangere früh via Bluttest prüfen lassen können, ob ihr ungeborenes Kind das Downsyndrom hat. Anders als etwa die Fruchtwasseruntersuchung ist dieser nichtinvasive Pränataltest (NIPT) ohne Fehlgeburtsrisiko. Für die Kosten müssen die Schwangeren selber aufkommen. Aktuell müssen sie es sich also leisten können. Eine Folge: Im Internet fahnden Interessierte nach dem günstigsten Test.
Es entstehen ökonomischer Druck und ein Wettbewerb der Anbieter, die zu oft in einer Wunschkinderwelt agieren und den Traum vom Designerbaby unwidersprochen in Herzen und Köpfe pflanzen können. Diese falschen Versprechen von der Planbarkeit des Seins und der Nichttrennbarkeit von Glück und Gesundheit haben Macht.
Gigantisches ethisches Problem
In einer solchen Welt wird das Kind mit Downsyndrom zu einem vermeidbaren Betriebsunfall. Und hier droht ein gigantisches ethisches Problem, das gesellschaftlich keinesfalls hingenommen werden darf. Wer ein entstehendes Menschenleben beendet, weil es Trisomie hat, wird diesem Leben nicht gerecht. Darüber darf eine Gesellschaft nicht hinweggehen, selbst, wenn sie, aus guten Gründen, das Vergehen nicht ahndet.
Genau hier setzt das EKD-Papier an, das fordert, die pränatale genetische Diagnostik in einen gesellschaftlich verantworteten und garantierten, qualifizierten Beratungskontext einzubetten. Denn es stimmt, es geht um die Werte, um das Menschenbild, die das Leben in unserer Gesellschaft prägen. Es geht auch um Grundrechte und Menschenwürde.
Wir werden dieses Diagnoseverfahren nicht einfach verhindern können, und ich unterstütze das auch nicht (unter anderem wegen der unbestreitbar geringeren Risiken dieses Tests). Aber den Wertekontext und den gesellschaftlichen Kontext, in dem sie zum Einsatz kommen, können wir mitprägen.
Werte, Würde, Recht
Gerade die Krankenhäuser in konfessioneller Trägerschaft und die evangelischen Beratungsstellen sind hier gefordert, kooperative Beratungsmodelle zu entwickeln, die den Grundsatz Lebensschutz thematisieren, aber genauso auch die existenzielle Situation der Schwangeren und ihrer Partner im Blick haben. Eine solche Beratung ist eingebettet in die Überzeugung und in die Gestaltungsaufgabe, dass die Rechtsgemeinschaft, in der wir leben, nicht nur abstrakt für den Schutz des Lebens einsteht, sondern sich gemäß der UN-BRK dazu verpflichtet hat, den vorurteilsfreien, nichtdiskriminierenden Umgang mit Behinderten zu fördern.
Ist das naiv? Ich sage nein, aber wir werden das weiter diskutieren. Zum Beispiel Ende November im Rahmen eines Parlamentarischen Abends beim Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Berlin. Auch im Gesamtverband der Diakonie gibt es andere Meinungen zum Thema. Wie soll es bei so grundlegenden ethischen Fragen auch anders sein können?
Gemeinsam streiten
Corinna Rüffer hat gemeinsam mit über hundert Parlamentsmitgliedern aller Fraktionen eine Ethikdebatte über die vorgeburtlichen Bluttests im Bundestag gefordert. Wir brauchen solche breiten ethischen Debatten bei derart grundlegenden Fragen. So arbeiten wir gemeinsam – bei unterschiedlichen Standpunkten – am menschlichen Gesicht unserer pluralen Gesellschaft.