Die Würde der Sterbenden

Seit das Bundesverfassungsgericht den §217 StGB für verfassungswidrig erklärt hat, sind auch wir in Diakonie und Kirche aufgefordert, uns neu mit der Frage zu befassen: Wie begleiten wir die schwerstkranken Menschen in unserer Obhut, die ihr Leben nur noch beenden wollen – trotz bester palliativmedizinischer, psychotherapeutischer und seelsorgerlicher Begleitung? Begleiten wir sie in der Diakonie überhaupt? Oder sollen das lieber Andere machen?

Bergsteiger im Hochgebirge
Schwieriges Gelände: Die hochsensible Debatte um die Frage, wie in Einrichtungen der Diakonie mit der Selbstbestimmung am Lebensende umgegangen wird, muss geführt werden. Foto: epd-bild / Thomas Lohnes

Dass wir diese Debatte in und mit einer Gesellschaft führen, in der die Anzahl der Kirchenmitglieder weniger und die Ansichten vom guten Leben immer pluraler werden (und damit auch die Haltungen, Prägungen und Werte der vielgesichtigen Patient*innen, der Bewohner und Klienten in unseren Einrichtungen), ist notwendig.

Dilemmata der Debatte

Nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts stellen sich viele Trägerverantwortliche dieser Frage: Ist es vorstellbar, dass wir auch diese Menschen begleiten, nicht allein lassen und auch nicht wegschicken? Und werden wir allein mit dem Angebot von speziellen palliativen Maßnahmen oder dem Sterbefasten dem Bitten dieser Menschen überzeugend gerecht?

Diese Fragen führen in Dilemmata, aber müssen wir sie angesichts dieses Urteils nicht neu überdenken? Ich meine: ja. Andere in der Diakonie können sich das überhaupt nicht vorstellen. Darum haben wir in der Diakonie Deutschland nun einen neuen Prozess der Meinungsbildung und des Austauschs über diese Fragen angestoßen.

Unterstützung verbessern

Ich selbst habe ungefähr 20 Jahre lang an Kranken- und Sterbebetten Patient*innen, Angehörige und Mitarbeiterteams begleitet. Und fast mein ganzes Berufsleben schon setze ich mich dafür ein, dass sterbenskranke oder hochaltrige Menschen verlässlich Zugang zu allen Formen der Unterstützung haben: zuerst zu bestmöglicher hospizlicher Begleitung und palliativer Versorgung. Hier ist in unserer älter werdenden Gesellschaft immer noch sehr viel zu verbessern.

Denn an erster Stelle steht für uns immer die Verletzlichkeit der Menschen, die sich uns anvertrauen: mit ihren Freuden und Leiden, mit ihrer Schwäche, ihrer Qual und eben auch mit ihrer Lebensmüdigkeit. Hier steht die Diakonie an vielen Orten und mit vielen ausgezeichneten Angeboten für seelsorgliches Gespräch, für psychotherapeutische Beratung und fachliche Hilfe.

Bestmögliche Prävention

Die meisten Suizide sind Ausdruck von Verzweiflung oder seelischer Not. Hier treten wir als Diakonie mit all unseren Möglichkeiten dafür ein, dass bestmögliche Prävention gewährleistet ist und möglichst selten eine Situation eintritt, in der Menschen keinen anderen Weg mehr sehen, als dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Selbstverständlich!

Wenn aber ein todkranker Mensch in seiner letzten verbleibenden Lebenszeit äußert, dass sein Leiden mit der Perspektive stetiger Verschlechterung nicht mehr lebbar für ihn ist, möchte ich das respektieren. Es ist vorstellbar, meine ich, und kann unter dem Dach der Diakonie auch möglich sein, diese Menschen zu begleiten.

Wie genau, darüber sollten wir sehr umsichtig diskutieren. Da stellen sich viele weitere Fragen, die nicht leichtfertig weggewischt werden dürfen. Aber es geht eben auch um die Frage, wie wir es mit der Achtung der Freiheit und Selbstbestimmung dieser Menschen halten wollen.

Verantwortlich Fragen stellen

Mich haben einige Stimmen erreicht, die fragen, ob ich mich in meinem Amt als Diakonie-Präsident überhaupt mit einer Meinung in diese Debatte einbringen dürfe? Ob ich nicht eher Zurückhaltung üben und mein Amt als neutraler Moderator dieser Fragen verstehen müsse?

Ich meine, dass ich auch die Verantwortung habe, solche Fragen zu stellen und solche Debatten über dieses Thema innerdiakonisch, innerkirchlich und öffentlich anzustoßen und zu ermöglichen: ergebnisoffene und selbstverständlich zugleich an unsere Überzeugungen und ethische Kriterien gebundene und sensibel zu führende Debatten.

Wörtlich heißt es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts: “…ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben … schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.”

Vielfalt der Perspektiven

Dieser höchstrichterliche Spruch wartet nun seit bald einem Jahr auf eine gesetzliche Regelung und verlangt nach einer breiten, sehr nachdenklichen Debatte, gerade vor dem Hintergrund einer schrecklichen und schuldbeladenen Geschichte unseres Landes, unserer Kirche und Diakonie.

Und darum haben Reiner Anselm, Isolde Karle und ich sie Anfang der Woche mit einem Essay in der FAZ neu angestoßen, der viele, zum Teil heftige, Reaktionen ausgelöst hat. Er ist das Ergebnis einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft, in der eben nicht “nur” Theologen, sondern Männer und Frauen aus juristischer, theologischer und palliativmedizinischer Perspektive  über die sich stellenden Fragen nachgedacht haben. Das war uns ein großes Anliegen.

Ich bin froh über die Debatte, die wir ausgelöst haben. Denn sie ist der Auftakt zu einem wichtigen Klärungs- und Selbstverständigungsprozess von sehr sensiblen Fragen. Leichtfertig und unvernünftig wäre es, diese Debatte nicht zu führen und die Bandbreite der Meinungen (auch in den Kirchen und den diakonischen Einrichtungen) auszublenden.

Kein unheilbarer Konflikt

Noch einmal: Es ist ein hochsensibles Feld, das wir als Kirche zudem vor dem Hintergrund einer doppelten Schuldgeschichte zu bearbeiten haben: der entsetzlichen Mittäterschaft bei den Patientenmorden während der NS-Diktatur und dem über Jahrhunderte oft unbarmherzigen Umgang mit Menschen, die ihr Leben, warum auch immer, selber beenden.

Aber gerade deshalb, und auch weil es um die persönliche Frömmigkeit sehr unmittelbar berührende Fragen geht, sollten wir nicht zulassen, dass diese Debatte als ein öffentlicher Showdown zwischen Personen oder Institutionen oder als unheilbarer Konflikt in der Kirche inszeniert wird.

Für viele scheint es fast unerträglich, an dieses Thema zu rühren. Das verstehe ich. Dennoch scheint es mir wenig hilfreich, sich in der aktuellen Situation hinter eine quasi unangreifbare Position des Lebensschutzes zurückzuziehen.

Frommes Pathos am Bett eines qualvoll sterbenden Menschen, der diese Qual trotz optimaler palliativer Versorgung nicht länger aushalten möchte, halte ich für mindestens genauso unerträglich.

Religion des Lebens

Das Christentum ist eine Religion des Lebens, und der menschgewordene, gekreuzigte und auferstandene Gott, den die Christenheit bekennt, verweist uns darauf die Schwachen zu schützen und das Ebenbild Gottes gerade im größten Leid und auch im Sterben zu erkennen. Das gilt. Und hat eine wunderbare Kultur der Sorge, der Barmherzigkeit und der menschlichen Zuwendung hervorgebracht.

Und genau darum wird der Meinungsstreit um dieses hochsensible Thema viele in den Kirchen in einer ähnlichen Intensität beschäftigen, wie Anfang der Neunzigerjahre die Debatten rund um den Paragraphen 218. Und noch etwas wird an diese Debatte um den Schwangerschaftsabbruch erinnern: Denn auch bei der Frage des assistierten Suizids werden wir schmerzhaft damit konfrontiert, dass wir uns in einem hochkomplexen Zusammenhang von Schuld befinden, aus dem es kein Entkommen gibt.

Komplexe Schuld

Ob wir nach Wegen suchen, Menschen bis zum Schluss begleiten zu können, die sich trotz all unserer palliativmedizinischen und seelsorgerlichen Angebote für den Freitod entscheiden, oder darauf beharren, dass es “so etwas” bei uns nicht gibt und diese Menschen alleine lassen. Immer sind wir beteiligt.

Christinnen und Christen wissen genau das. Und deswegen stehen wir in unserer Gesellschaft der vielfältigen Werte und Meinungen besonders in der Verantwortung: Wenn wir aber wollen, dass unsere Argumente, Abwägungen und Bedenken auch in die gesamtgesellschaftliche Debatte ausstrahlen, müssen wir sie öffentlich führen.

Ich sehe uns in der Verantwortung daran mitzuwirken, dass alle diese Fragen, die Ängste und Bedenken auf den Tisch kommen. Dieses hochsensible Thema muss auf einem angemessenen ethischen Niveau und mit Respekt diskutiert werden. Aber es muss diskutiert werden.

Miteinander lernen

Auch im Gesamtverband der Diakonie werden wir diese Debatte darum offen führen. Und das tun wir ja bereits. Der Namensbeitrag in der FAZ ist    e i n e Meinungsäußerung in dieser Debatte, die dazu beitragen möchte, einen gangbaren Weg zu finden.

Wir haben – das ist mir bewusst – ein breites Meinungsspektrum im Verband. Das wird jetzt noch sichtbarer und hörbarer werden, was ich ausdrücklich begrüße. Und ich setze darauf, dass wir uns in unserer Unterschiedlichkeit wahrnehmen und den anderen Positionen mit Respekt begegnen. So können wir miteinander lernen. Das ist auch eine Qualität von Kirche.

Ich gehe davon aus, dass es beim Umgang mit dieser Frage – wie bei anderen Fragen auch – unter dem Dach der Diakonie immer einen gewissen Pluralismus geben wird. Ganz sicher aber wird niemand in unseren Teams je dazu gezwungen werden, sich an einer Begleitung oder einer Assistenz zum Sterben zu beteiligen.

Sorge, Segen und Struktur

Ich erinnere mich noch gut an die Ängste, die mir in Diakonie und Kirche in den frühen Tagen der Hospizarbeit begegnet sind: Damals ging im Verband, in der Kirche die Angst um, die Diakonie würde nun “gezwungen”, Sterbekliniken einzurichten. Auch hier mussten wir zunächst viel miteinander reden. Und das hat sich gelohnt: Diese Sorge hat sich in einen Segen verwandelt.

Entscheidend ist nach meiner Überzeugung, dass wir in allen unseren Häusern verlässliche Strukturen und Verantwortliche haben, die dafür sorgen, dass die sorgfältige verletzlichkeits- und lebenssensible Auseinandersetzung um die Fragen des Lebensendes unsere Arbeit weiterhin begleitet und auszeichnet. Und zwar dauerhaft und verlässlich.

 

7 Gedanken zu „Die Würde der Sterbenden“

  1. Herzlichen Dank für den Beitrag! Insbesondere für den Mut, schmerzliche Fragen zuzulassen. Aus meiner Sicht ist diese Haltung notwendig dafür, dass die Kirchen (und Diakonie und Caritas) in der Gesellschaft weiter eine lebendige und stärkende Rolle spielen und Orientierung geben.

  2. Ich finde es ebenfalls sehr wichtig, diese hochsensible Frage offen anzusprechen und zu diskutieren; ich danke Ihnen dafür, dass Sie diese Dikussion in Gang gesetzt haben! Aber wie stehen Sie selbst dazu? Würden Sie der Bitte eines totkranken leidenden Menschen, ihm ein Mittel in die Hand zu geben, das ihm oder ihr hilft zu sterben nachkommen oder würden Sie diese Bitte abschlagen? Das ist ja letztlich die Gretchenfrage. Ich selbst bin sehr froh, dass jedenfalls die Assistenz zum Suizid nicht mehr strafbar ist. Aber dadurch wird sie zu einer Gewissensfrage für den behandelnden Arzt. Er oder sie muss diese Entscheidung mit sich austragen. Ich stelle mir das sehr schwer vor, und doch ist diese Hilfe zum Sterben vielleicht oft die menschlichste Handlung.
    Mit nochmaligem Dank Ihre Elisabeth Raiser

    1. Liebe Frau Raiser,
      vielen Dank für Ihre Unterstützung der Debatte. Ja, ich meine, wir müssen sie führen. Wir sollten klären, was wir zulassen in unseren Häusern und wie wir das begleiten und mitgestalten.
      Zu ihrer Frage: Ich kann mir gut vorstellen, einen solchen Menschen in der letzten Lebensphase am Ende einer terminalen Erkrankung zusammen mit seinen Angehörigen zu beraten, empathisch gegenzulesen, ergebnisoffen, aber als Anwalt des kostbaren und geschenkten Lebens. Und ich würde diese Person und ihre Zugehörigen ggbfs. auch bis zu seinem Tod seelsorglich begleiten. Das heißt, ich würde zuhören, mit ihr beten und Abendmahl feiern, wenn es sich dieser Mensch wünscht. Dabei verstehe ich mich als Anwalt des Lebens, als ein Mensch, der sein Leben selbst als Gabe Gottes empfangen hat und sich in der Liebe Gottes geborgen weiß. Diese Haltung würde ich verkörpern wollen und vorsichtig auch für andere Perspektiven als eine Selbsttötung werben. Dabei würde ich die Kompetenz dieses betroffenen Menschen für sein Leben respektieren und auf die Gegenwart Gottes und seiner Gnade setzen.

      Herzliche Grüße,
      Ihr Ulrich Lilie

  3. Ein sympathischer, um Gesprächsbereitschaft werbender Beitrag, lieber Herr Lilie. Sie kennen meine Meinung zu dem Vorstoß vermutlich, aus meiner Mail an die Autoren. Glaubwürdige Beiträge sollten nicht den Eindruck erwecken, allzu eigennützlich zu sein, und es tunlichst vermeiden, andere, hier konkret die Sterbehilfevereine, herabzuwürdigen. Der FAZ-Feulletonist Christian Geyer hat hier zu Recht einen Finger in die Wunde gelegt, und warf Ihnen vor, ein Feindbild zu einem neuen Geschäftsmodell entwickeln zu wollen (Überschrift: “Ein neuer Sterbehilfeanbieter”) . Wie stehen Sie eigentlich zu dieser Kritik?
    Mich besorgt, dass die RKK geschlossen und die EKD mehrheitlich die Sterbehilfebefürworter als Mörder abstempeln. Hört das nicht sofort auf, ist mit Mordanschlägen auf Sterbehelfer und Sterbehilfeorganisationen zu rechnen, im Stile der Terroranschläge von München, Halle oder Offenbach. Entweder skrupellos oder naiv spielen die Kirchenführer, aber auch der Bundestagspräsident Schäuble eingefährliches Spiel, sie riskieren Menschenleben mit ihren polarisierten Reden.
    Ich würde es respektieren, wenn diakonische Mitarbeitende oder Ärzte ausschließlich nur dann Suizidassistenz leisten würden, wenn es gar nicht anders geht. Aber sie dürfen nicht andere darin bekämpfen, ihr Leben beenden zu wollen. Die Gretchenfrage an die Institutionen Kirche und Diakonie, die auch ich hier Ihnen schon stellte, muss beantwortet werden: Schmeißen wir Sterbewillige raus? Schmeißen wir Sterbehelfer raus? Bischof July hat die Frage angesprochen, seine Antwort aber verweigert. Das geht nicht.
    Und wenn die Kirchen, die Ärzte und die Pflegenden nicht mitwirken wollen bei Selbsttötungen, stellt sich die Frage, wie der Entschluss denn dann umgesetzt werden können soll, das Leben zu beenden. Dann muss doch wohl der Staat selber ran, und durch seine Behörden das Natrium-Pentobarbital auf Antrag hin ausgeben. Ich sehe nicht, wie evangelische Kirche und Diakonie sich dieser Überlegung entziehen können, denn so einfach wie der EKD-Ratsvorsitzende es sich macht (“5. Gebot”) kann man es sich nicht machen.

  4. Sehr geehrter Herr Lilie,
    heute bin ich auf die Diskussion um den assistieren Suizid in kirchlich-diakonischen Einrichtungen gestoßen – und auf Ihre Haltung und Äußerung dazu. Ich bin sehr froh, dass Sie sich dieses Themas annehmen und deutlich und offen aussprechen. Ich wünsche mir für mich selbst so sehr, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wie lange ich ein unerträgliches Leiden aushalten möchte – und wie lange auch nicht (sollte ich einmal in diese Situation kommen). Auch das gehört m.E. zur Barmherzigkeit (Jahreslosung), jemanden nicht das Aushalten von Qualen oder einer jahrelangen Bettlägrigkeit (wie eine “lebende Leiche”) zuzumuten. Der Respekt des eigenen Willens gehört für mich gerade in christlichen Einrichtungen dazu.
    Herzlichen Dank für ihre klaren Worte!! Ich möchte Sie bestärken, im Sinne eines “Anwalts der sinnlos Leidenden” weiterhin für das Recht des selbstbestimmten und assistieren Suizids einzutreten.

  5. Vielen Dank für den Blog und auch die Kommentare. Jetzt kommt die nötige Debatte hoffentlich endlich in Gang, nachdem nun schon so viele Monate nach der neuen richterlichen Entscheidung nach meinem Eindruck weitgehende allgemeine Funkstille zu diesem Thema und seinen Konsequenzen herrschte. Mein Eindruck war, dass die meisten Betroffenen bei diesem Thema am liebsten gar nichts machen und verändern wollen, weil das Urteil zu ungeliebt und unbequem ist, und die Frage des Umgangs damit sehr schwierig und sensibel ist und extrem kontrovers beurteilt wird. Es nützt aber nichts, man kann und soll das nicht aussitzen.
    Ich schließe mich den Positionen von Herrn Lilie weitgehend an. Ich bin selber ehrenamtlich in der Hospizarbeit und im Altenpflegeheim tätig. Zunächst ist mir wichtig, eine eigene Position und Haltung zu dem Thema zu finden, und dafür ist die aktuelle öffentliche Debatte sehr hilfreich. Ich sehe für mich persönlich in meiner ehrenamtlichen Arbeit keine besonderen neuen inneren Konflikte in der neuen Rechtssituation. Ich würde, so wie ich das oben in ähnlicher Weise von Herrn Lilie auch skizziert gesehen habe (nach meinem Verständnis jedenfalls), selber im Rahmen meines Dienstes nicht aktiv an der Beschaffung und Bereitstellung von Suizid-Mitteln mitwirken, würde aber natürlich die psychosoziale Begleitung von zu Betreuenden keineswegs abbrechen, wenn ein Suizid-Wunsch geäußert wurde oder auch wenn schon Maßnahmen in dieser Richtung getroffen wurden. Wie könnte etwas anderes mit einem christlichen Selbstverständnis vereinbar sein? Etwas grundsätzlich anderes kann ich mir auch allgemein in den kirchlichen Einrichtungen nicht vorstellen, trotz aller leidenschaftlichen Bekenntnisse „für das Leben“. Das Ausschließen eines assistierten Suizids in kirchlichen Einrichtungen ist doch auch zumindest praktisch und möglicherweise auch rechtlich nach dem letzten Richterspruch sowieso unmöglich, oder? Also geht es jetzt doch meiner Meinung nach vor allem viel mehr darum, wie das im Detail am besten ausgestaltet werden kann.

  6. Ulrich Lilie – endlich eine mutige Stimme für Humanität. Die schwere Schuld der Ermordung sogenannt unwerten Lebens aus der Zeit des Nationalsozialismus darf nicht durch die neue Schuld der Verweigerung humanen Sterbens verdoppelt werden. Kein Mensch darf jemals wieder über das Leben anderer Menschen befinden. Ebenso darf kein Mensch darüber befinden, ob ein anderer Mensch genug gelitten hat. Das Recht auf humanes Sterben ist ein Menschenrecht, dazu gehört der medizinisch assistierte Freitod. Dabei geht es allerdings nicht allein um todkranke Menschen oder Palliativmedizin. Nicht-tödliche Krankheiten können quälender als todbringende Krankheiten sein. Wer kann sich anmaßen, über einen anderen Menschen zu sagen: Du musst den Rest des Lebens nur noch im Bett liegend verbringen, auch wenn Du das nicht mehr ertragen willst; Du musst den Rest Deines Lebens unter starken chronischen Schmerzen leiden oder durch Medikamente sediert werden, auch wenn Du dass nicht mehr ertragen willst. Überhaupt kann aus dem Recht auf Leben nicht die Pflicht hergeleitet werden, unter Lebensumständen weiterleben zu müssen, die ein Mensch selbst als über die Maßen quälend und im eigenen Urteil als nicht mehr lebenswert empfindet. Wir glauben in unserer manchmal unbarmherzigen Fortschrittsideologie zu sehr daran, dass die Medizin doch irgendwie alles heilen oder mindestens erträglich gestalten kann. Es wird Zeit für ärztliche und christliche Nächstenliebe.

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